Die JVA Schwerte ist im Wege des Regelvollzuges zuständig für männliche zu Freiheitsstrafe verurteilte und nicht auf freiem Fuß befindliche Personen mit einer Vollzugsdauer von 18 bis einschließlich 36 Monaten, wenn sie im folgenden Landgerichtsbezirk wohnen bzw. ihren Lebensmittelpunkt dort haben:

Landgerichtsbezirk zuständig für Amtsgericht(e)
Bielefeld Bünde
Gütersloh
Halle
Herford
Lübbecke
Minden
Bad Oeynhausen
Rahden
Rheda-Wiedenbrück
Dortmund Unna