Mit einem Erlass vom 1.August 1988 hatte der Justizminister des Landes NRW die Einrichtung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten befürwortet.
Im Jahre 1991 wurde dann ein entsprechendes Konzept für die JVA Schwerte entwickelt und umgesetzt. Zusammengefasst versteht sich die Arbeitstherapie (ATB) damals wie heute als eine Orientierungswerkstätte, wobei Arbeitstraining, Arbeitserziehung und soziales Training, der Erwerb von Fähigkeiten auch und gerade im kreativen Bereich, die im Arbeitsleben gefordert werden, vermittelt werden sollen. Sie soll dem Gefangenen helfen, wieder eine normale Arbeitsfähigkeit zu erlangen, um somit nach der Haftentlassung besser auf den Arbeitsmarkt vorbereitet zu sein. Die hiesigen Maßnahmen beiten dem Inhaftierten die Möglichkeit, Selbstwertgefühl und Lebensqualität zu steigern und soziale Kompetenz zu erlernen.
Mittel und Wege der Unterstützung:
- Die Gewöhnung an regelmäßige Arbeit und die Motivation für kontinuierliche Arbeit.
- Orientierungshilfen
- Sinn und Zweck von Arbeit vermitteln.
- Psychische und physische Arbeitssteigerung.
- Erklärung von Arbeitszusammenhängen.
- Vermitteln von Lerninhalten und deren Umsetzung in die Praxis.
- Vermittlung von Arbeitstugenden (Eigenverantwortung, Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit...).
Ca. zehn bis zwölf Gefangene werden in der Arbeitstherapie der JVA Schwerte Im Bereich Keramik eingesetzt. Dort haben die Möglichkeit, sich überwiegend kreativ zu betätigen. Ca. vier bis fünf Gefangene sind im Bereich Holz beschäftigt. Für sie besteht ggf. bei Eignung und Leistung die Möglichkeit zur Übernahme in die Schreinerei der JVA Schwerte.