Freistunde

Laut dem Strafvollzugsgesetz NRW hat jeder Strafgefangene das Recht auf eine so genannte Freistunde:

 §43 StVollzG NRW: Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt... 
(2) Den Gefangenen wird täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht, wenn die Witterung dem nicht zwingend entgegensteht.

Während der Freistunde können die Strafgefangen z.B.:

  • Gespräche mit Mitgefangenen führen,
  • laufen, joggen,
  • Tischtennis spielen, sofern die Möglichkeit besteht (z.B. im C- und G-Flügel Freistundenhof),
  • in der Sonne liegen,
  • oder Schach, Backgammon oder Karten spielen.

Die Bewegung und die frische Luft, die JVA Schwerte liegt sehr ländlich, tragen somit auch zur Gesunderhaltung der Gefangenen bei.

Freistundenhof A-Flügel

Freistundenhof B-Flügel

Freistundenhof E-Flügel

Freistundenhof G-Flügel

Freistundenhof C-Flügel