Berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten, Interesse an geregelter Arbeit wecken oder fördern, dass ist das Credo der JVA Schwerte.
§ 29 StVollzG NRW: Beschäftigung, ArbeitsplichtAus dieser Arbeitsplicht für Gefangene ergibt sich die Notwendigkeit für die Arbeitsmöglichkeiten für die Gefangenen bereit zu halten. Ein Teil der Mitarbeiter/innen der JVA Schwerte sind deshalb im so genannnten Werkdienst und Werkaufsichtsdienst beschäftigt. Das Aufgabenfeld des Werkdienstes umfassen im wesentlichen die Leitung von Arbeitsbetrieben für Gefangene. Man unterscheidet Wirtschaftsbetriebe und Unternehmerbetriebe. Wirtschaftsbetriebe sind Betriebe, die die JVA Schwerte eigenverantwortlich betreibt. In Lohnbetrieben wird im Auftrag externer Firmen gearbeitet.