
Laut dem Strafvollzugsgesetz NRW hat jeder Strafgefangene das Recht auf eine so genannte Freistunde:
 §43 StVollzG NRW: Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt...(2) Den Gefangenen wird täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht, wenn die Witterung dem nicht zwingend entgegensteht.
Während der Freistunde können die Strafgefangen z.B.:
- Gespräche mit Mitgefangenen führen,
- laufen, joggen,
- Tischtennis spielen, sofern die Möglichkeit besteht (z.B. im C- und G-Flügel Freistundenhof),
- in der Sonne liegen,
- oder Schach, Backgammon oder Karten spielen.
Die Bewegung und die frische Luft, die JVA Schwerte liegt sehr ländlich, tragen somit auch zur Gesunderhaltung der Gefangenen bei.