Ihre Daten werden ggf. unter anderem in Gefangenenpersonalakten, Pfortenbüchern, Besucherlisten sowie in IT- gestützten Fachverfahren erfasst bzw. gespeichert.

Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den §§ 42, 43 JVollzDSG NRW.

Danach werden die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, soweit ihre Verarbeitung für vollzugliche Zwecke oder andere gesetzliche Zwecke nicht mehr erforderlich ist.

Kommt eine Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten nicht in Betracht, etwa weil die Daten zu Beweiszwecken weiterverarbeitet werden müssen, wird die Verarbeitung der gespeicherten personenbezogenen Daten eingeschränkt.

Soweit eine Sicherheitsanfrage zu Ihrer Person durchgeführt wurde, werden diesbezügliche Unterlagen oder elektronisch gespeicherte personenbezogene Daten innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Sicherheitsanfrage vernichtet oder gelöscht, es sei denn, die Sie willigen in die weitere Aufbewahrung ein.