Die Besuche in der JVA Schwerte werden von dem Gefangenen eine Woche vor dem gewünschten Termin beantragt. Im Falle der Genehmigung leitet der Gefangene den genehmigten Antrag seinen Besuchern zu. Der Antrag gilt als Passier­schein für den Eintritt der Besucher und ist an der Besucherpforte vorzulegen.
Die Besucher­zahl ist pro Gefangenen und Besuch auf maximal vier Personen beschränkt. Die Besucher müssen schon bei der Antrag­stellung nament­lich benannt werden, eine nach­trägliche Änderung ist nicht möglich.

Telefon  Servicenummer: 
Termine absagen und weitere Informationen erhalten können Sie unter der Telefonnumer: 02304 756-148.
Achtung Hinweis: Telefonische Besuchsplatzvergaben sind nicht möglich!

Der Gefangene kann im Monat in der Regel zwei Besuche erhalten, bei freien Plätzen können weitere Besuche genehmigt werden. Die Höchst­zahl beträgt jedoch vier Besuche pro Monat. Pro Tag findet maximal ein Privat­besuch statt. Die Plätze werden zuge­wiesen.

Einlasskontrollen an der Besucherpforte

Inner­halb der Anstalt steht den Besuchern ein Warte­raum zur Verfügung. Beim Einlass sind der genehmigte Besuchs­antrag und gültige Personal­ausweise bzw. Reise­pässe zur Personen­kontrolle vorzu­legen. Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur in Begleitung eines Erwachsenen eingelassen. Besucher, die augenscheinlich unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, werden abgewiesen. Vor dem Besuch werden die Besucher gemäß Straf­vollzugs­gesetz (§ 19 Abs.5 StVollzG NRW) durch Metall­sonde und Abtasten kontrolliert. Durch diese Kontrolle kann sich der Einlass der nach­folgenden Besucherparteien verzögern.

Achtung  Wichtige Informationen: 
Um einen schnellen und reibungs­losen Ablauf zu gewähr­leisten, sollten Sie bereits 30 - 45 Minuten vor dem Besuch eintreffen und den Anweis­ungen der Bediensteten unbedingt Folge leisten.

Durchführung des Besuchs

Besucherinnen und Besucher dürfen monatlich 40 € Münzgeld mit in den Besuchsbereich nehmen und durch Vermittlung der Anstalt beschaffte Nahrungs- und Genussmittel (Tabak- und Süßwaren, sowie Heiß- und Kaltgetränke) erwerben. Nachdem der Betrag ausgeschöpft ist, sind für weitere Besuche lediglich 5 € für den direkten Verzehr im Besuchsbereich zugelassen. Der Gefangene darf die ungeöffneten Tabak- und Süßwaren mit ins Hafthaus nehmen. Für jeden Einkauf ist jedoch Münzgeld erforderlich.
Bargeld für Gefangene kann nicht entgegengenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit dem Gefangenen Geld per Überweisung zukommen zu lassen.
Die Besuchszeit und der Besucherraum sind auf dem Besuchs­antrag aufgeführt. Der Besuch findet nur in der genehmigten Zeit und dem genehmigten Raum statt. In der Regel werden die Besuche in unregel­mäßigen Zeit­abständen optisch über­wacht. Generell gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot.

Rauchen verboten
Im gesamten Besuchsbereich besteht ein ab- solutes Rauchverbot.
Videoüberwachung
Einige der Besuchsraumplätze in dem Be­such­erraum sind videoüberwacht.

Achtung  Hinweis: 
Die Annahme von mitgebrachten, auch genehmigten Paketen oder Gegenständen ist nicht möglich!

Im Übrigen wird zum Empfang von Gegenständen auf den Postweg verwiesen.

Achtung  Wichtige Informationen: 
Bei Miss­achtung dieser Besuchsregelungen kann im schlimmsten Fall auch ein Besuchs­verbot für die ent­sprechende Person ausge­sprochen werden.