Für den jeweilig geplanten Besuchstermin erhalten ausschließlich die genehmigten Personen (Besucher) Zutritt in die JVA Schwerte. Die Besucher­zahl ist pro Gefangenen und Besuch auf maximal vier Personen (inkl. Kinder) beschränkt.

Wertgegenstände (insbesesondere Handys), Taschen und Jacken lassen Sie bitte im Fahrzeug bzw. können Sie in den Schließfächern vor der Anstalt deponieren. Um diese Schließfächer benutzen zu können, benötigen Sie ein 1 €-Stück als Schlüsselpfand.

Für Kinderwagen stehen ebenfalls abschließbare Kinderwagenboxen zur Verfügung. Einen Schlüssel für die Kind­er­wag­en­box erhalten Sie an der Besucherpforte.

Der Besuchseinlass beginnt 45 Minuten vor dem Besuchsbeginn.

Telefon  Servicenummer: 
Termine absagen und weitere Informationen erhalten können Sie unter der Telefonnumer: 02304 756-148.
Achtung Hinweis: Telefonische Besuchsplatzvergaben sind nicht möglich!

Einlasskontrollen an der Besucherpforte

Inner­halb der Anstalt steht den Besuchern ein Warte­raum zur Verfügung.

Für den Einlass ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, ansonsten kann der Besuch nicht stattfinden. Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur in Begleitung eines Erwachsenen eingelassen.

Besucher, die augenscheinlich unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, werden abgewiesen.

Vor dem Besuch werden die Besucher gemäß Straf­vollzugs­gesetz (§ 19 Abs.5 StVollzG NRW) durch Metall­sonde und Abtasten kontrolliert. Erschweren Sie bitte nicht die vorgeschriebene Durchsuchung durch die Beamtinnen und Beamten vor Besuchsbeginn und folgen Sie deren Anordnungen damit der Besuchsablauf nicht unnötig gestört wird. Verzichten Sie bitte nach Möglichkeit auf metallische Teile in Ihrer Kleidung und führen Sie bitte keinerlei Gegenstände bei der Kontrolle in Ihren Taschen mit sich. Diese können Sie in bereitgestellte Kunststoffboxen verstauen. Durch diese Kontrolle kann sich der Einlass verzögern, diese Zeitverschiebungen müssen Sie akzeptieren.

Achtung  Wichtige Informationen: 
Um einen schnellen und reibungs­losen Ablauf zu gewähr­leisten, sollten Sie bereits 30 - 45 Minuten vor dem Besuch eintreffen und den Anweis­ungen der Bediensteten unbedingt Folge leisten.

Durchführung des Besuchs

Besucherinnen und Besucher dürfen monatlich 40 € Münzgeld mit in den Besuchsbereich nehmen um an den im Besuchsbereich aufgestellten Automaten einzukaufen. Wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist, sind für weitere Besuche lediglich 5 € für den Automateneinkauf zugelassen. Für jeden Einkauf ist jedoch Münzgeld erforderlich. Es besteht keine Möglichkeit in der JVA Schwerte Geld zu wechseln.

Bargeld für Gefangene kann nicht entgegengenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit dem Gefangenen Geld per Überweisung zukommen zu lassen.

  • Überweisung
    Es besteht die Möglichkeit Geld an Strafgefangene zu überweisen.

Der Besuch findet nur in der genehmigten Zeit und dem genehmigten Raum statt. In der Regel werden die Besuche in unregel­mäßigen Zeit­abständen optisch über­wacht. Generell gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot.

Rauchen verboten
Im gesamten Besuchsbereich besteht ein ab­solutes Rauchverbot.
Videoüberwachung
Einige der Besuchsraumplätze in dem Be­such­erraum sind videoüberwacht.

Achtung  Hinweis: 
Generell werden keine Gegenstände (Pakete, Schriftstücke, Briefe, etc.) für Gefangene angenommen!

Wer ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Anstalt einem Gefangenen beim Besuch Gegenstände übergibt oder sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb der JVA befindet, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt, handelt ordnungswidrig gem. § 115 OWiG.

Achtung  Wichtige Informationen: 
Bei Nicht­be­achtung der Hinweise, insbesondere auf
- die Ausweispflicht beim Einlass,
- der Übergabe von Gegenständen an Gefangene,
- Besucher unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss
erfolgt in der Regel ein Besuchsabbruch oder es wird ein Besuchsverbot ausgesprochen.