Um eine reibunglose Durchführung eines Besuches zu gewährleisten, gelten folgende Regelungen:

Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie bereits 30 - 45 Minuten vor dem Besuch eintreffen und den Anweisungen der Bediensteten unbedingt Folge leisten.
- Pro Besuch werden nur maximal 4 Personen (Kinder einbezogen) zugelassen. Zum Besuch werden nur die auf dem Besuchsschein aufgeführten Besucher zugelassen, er ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Ein gültiger Personalausweis oder Pass ist vorzulegen. Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur in Begleitung eines Erwachsenen eingelassen.
- Wer ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Anstalt einem Gefangenen beim Besuch Gegenstände übergibt oder sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb der JVA befindet, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt, handelt ordnungswidrig gem. § 115 OWiG.
- Besucher, die augenscheinlich unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, werden abgewiesen.
- Erschweren Sie bitte nicht die vorgeschriebene Durchsuchung gemäß § 19 Abs. 5 StVollzG NRW durch die Beamtinnen und Beamten vor Besuchsbeginn und folgen Sie deren Anordnungen damit der Besuchsablauf nicht unnötig gestört wird. Verzichten Sie bitte nach Möglichkeit auf metallische Teile in Ihrer Kleidung und führen Sie bitte keinerlei Gegenstände bei der Kontrolle in Ihren Taschen mit sich. Diese können Sie in bereitgestellte Kunststoffboxen verstauen. Zeitverschiebungen müssen Sie akzeptieren.
- Beachten Sie bitte, dass bei Nichteinhaltung der vorstehenden Hinweise zu 2. bis 4. in der Regel ein Besuchsabbruch erfolgt oder ein Besuchsverbot ausgesprochen wird.
- Es besteht die Möglichkeit, für max. 40 EUR im Monat, an den aufgestellten Automaten einzukaufen. Nach Erreichen des Maximalbetrages ist bei darauffolgenden Besuchen der Geldbetrag für den Automateneinkauf auf 5 EUR begrenzt. Dazu ist Münzgeld erforderlich. Es besteht keine Möglichkeit in der JVA Schwerte Geld zu wechseln.
Das Einbringen von Geldscheinen ist generell untersagt. Dies sowie das Einbringen von Münzgeld, welches über das Vorgenannte hinausgeht (über 40 EUR bzw. über 5 EUR), stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 115 OWiG dar. Der Versuch kann ebenfalls geahndet werden. - Da Bargeld für Gefangene nicht entgegengenommen werden kann, besteht die Möglichkeit der Überweisung unter Angabe von Namen, Vornamen, Gef.-Buch-Nr. auf das Konto beim PGA Dortmund, IBAN: DE55 4401 0046 0008 8364 64, Swift/BIC: PBNKDEFF
- Pakete und Gegenstände für Gefangene werden nicht angenommen.
- Es besteht im Besuchsbereich absolutes Rauchverbot.
- Wertgegenstände, Taschen und Jacken bitte im Fahrzeug lassen bzw. in den Schließfächern vor der Anstalt deponieren.
Für Kinderwagen stehen ebenfalls abschließbare Kinderwagenboxen zur Verfügung. Um diese Boxen benutzen zu können, wird ein 1 €-Stück als Schlüsselpfand benötigt. Einen Schlüssel für die Kinderwagenbox ist an der Besucherpforte erhältlich.



Termine absagen und weitere Informationen erhalten können Sie unter der Telefonnumer: 02304 756-148.
Hinweis: Telefonische Besuchsplatzvergaben sind nicht möglich!


Bei Nichtbeachtung der Hinweise, insbesondere auf
- die Ausweispflicht beim Einlass,
- der Übergabe von Gegenständen an Gefangene,
- Besucher unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss
- das Einbringen und der Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Drogen auf dem gesamten justizeigenen Gelände