Die JVA Schwerte ist im Wege des Erstvollzuges zuständig für männliche zu Freiheitsstrafe verurteilte und nicht auf freiem Fuß befindliche Personen mit einer Vollzugsdauer von 18 bis einschließlich 36 Monaten, wenn sie im folgenden Landgerichtsbezirk wohnen bzw. ihren Lebensmittelpunkt dort haben:
Landgerichtsbezirk | zuständig für Amtsgericht(e) |
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Hagen | Altena Hagen Iserlohn Lüdenscheid Schwelm Schwerte Wetter |
Siegen | Bad Berleburg Lennestadt Olpe Siegen |