Die JVA Schwerte ist im Wege des Regelvollzuges zuständig für männliche zu Freiheitsstrafe verurteilte und nicht auf freiem Fuß befindliche Personen mit einer Vollzugsdauer von drei bis einschließlich 18 Monaten, wenn sie im folgenden Landgerichtsbezirk wohnen bzw. ihren Lebensmittelpunkt dort haben:

Landgerichtsbezirk zuständig für Amtsgericht(e)
Bielefeld Gütersloh
Halle
Herford
Dortmund Kamen
Lünen
Unna
Hagen Altena
Hagen
Iserlohn
Münster Ahlen
Beckum
Ibbenbüren
Tecklenburg
Warendorf