Die JVA Schwerte ist im Wege des Regelvollzuges zuständig für männliche zu Freiheitsstrafe verurteilte und nicht auf freiem Fuß befindliche Personen mit einer Vollzugsdauer von drei bis einschließlich 18 Monaten, wenn sie im folgenden Landgerichtsbezirk wohnen bzw. ihren Lebensmittelpunkt dort haben:
Landgerichtsbezirk | zuständig für Amtsgericht(e) |
---|---|
Bielefeld | Gütersloh Halle Herford |
Dortmund | Kamen Lünen Unna |
Hagen | Altena Hagen Iserlohn |
Münster | Ahlen Beckum Ibbenbüren Tecklenburg Warendorf |