Die Abteilungen B2 und B3 haben durchschnittlich eine Belegung von 80 - 90 männlichen Strafgefangenen, wobei auf der Abteilung B2 35 und auf der Abteilung B3 38 Haftplätze zur Verfügung stehen. Alle darüber hinaus untergebrachten Gefangenen werden in "Notgemeinschaften" untergebracht. Der Anteil der Gefangenen, die das Einweisungsverfahren der JVA Hagen durchlaufen haben, liegt bei ca. 60 - 70%, der Anteil an ausländischen Gefangenen liegt gegenwärtig bei ca. 12%.

Die Abteilung B3 dient primär der Beobachtung, Einschätzung der Persönlichkeit und Eingliederung in den Ablauf der Gegebenheiten der JVA Schwerte.

Die Abteilung B2 dient primär der Erreichung des Vollzugszieles - definiert im §1 des Strafvollzugsgesetzes NRW (StVollzG NRW).

Nach entsprechender Verweildauer auf der Abteilung B3 sollen die Gefangenen auf die Abteilung B2 verlegt werden, sofern die Eignung für die Unterbringung in einem mehr "gelockerten Bereich" vorliegt.
Eine Verlegung auf die Abteilung B2 kann als interne Lockerungsstufe bezeichnet werden, da der Tagesablauf auf der Abteilung B3 nur allgemeine Umschlusszeiten vorsieht, wo hingegen auf der Abteilung B2 unterschiedliche Aufschlusszeiten gegeben sind.
Umschluss bedeutet, die Gefangenen können sich zu bestimmten Zeiten bei geschlossenen Haftraumtüren besuchen. Aufschluss hingegen bedeutet, die Haftraumtüren werden zu bestimmten, festgelegten Zeiten geöffnet, um so den Gefangenen ein Übungs- und Lernfeld in Bezug auf den Umgang miteinander zu geben.
Ein Teil der Abteilung B2 ist als Langstrafenabteilung eingerichtet. Auf ihr werden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Gefangene, Gefangene mit langer zeitlicher Haftstrafe und lebensältere Gefangene, die aufgrund ihrer Persönlichkeit einen "Schutz-/Schonraum" brauchen, untergebracht.

Aufnahmekriterien

Die Gefangenen müssen geeignet, zuverlässig und einschätzbar sein, dass sie mit dieser Form von Lockerungen umgehen können und ein Missbrauch auszuschließen ist, da hier die Aufschlusszeiten - mit Unterbrechungen - von 09:00 bis 21:00 Uhr sind.
Einmal wöchentlich findet eine Vollzugskonferenz, in der über Lockerungen, Entlassungen auf Bewährung, Verlegung in den offenen Vollzug, Erstellung von Vollzugsplänen (in denen geplant wird, welche Maßnahmen innerhalb des Vollzuges durch den Gefangenen durchlaufen werden sollen, um das Vollzugsziel zu erreichen) und deren Fortschreibung, etc. beraten wird, statt.
An ihr nehmen die Abteilungsleiterin, Bereichsleiter, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Sozialdienste, eine Psychologin und die Abteilungsbediensteten teil.