Mit einem Erlass vom 1.August 1988 hatte der Justiz­minister des Landes NRW die Einrichtung von arbeits­therapeutischen Maß­nahmen in Justiz­vollzugs­anstalten befürwortet.
Im Jahre 1991 wurde dann ein entsprech­endes Konzept für die JVA Schwerte entwickelt und umgesetzt. Zusammen­gefasst versteht sich die Arbeits­therapie (ATB) damals wie heute als eine Orientierungs­werkstätte, wobei Arbeits­training, Arbeits­erziehung und soziales Training, der Erwerb von Fähig­keiten auch und gerade im kreativen  Bereich, die im Arbeits­leben gefordert werden, vermittelt werden sollen. Sie soll dem Gefangenen helfen, wieder eine normale Arbeits­fähigkeit zu erlangen, um somit nach der Haftent­lassung besser auf den Arbeits­markt vorbereitet zu sein. Die hiesigen Maß­nahmen beiten dem Inhaftierten die Möglich­keit, Selbst­wertgefühl und Lebens­qualität zu steigern und soziale Kompetenz zu erlernen.

Mittel und Wege der Unterstützung:

  • Die Gewöhnung an regelmäßige Arbeit und die Motivation für kontinuierliche Arbeit.
  • Orientierungshilfen
  • Sinn und Zweck von Arbeit vermitteln.
  • Psychische und physische Arbeitssteigerung.
  • Erklärung von Arbeitszusammenhängen.
  • Vermitteln von Lerninhalten und deren Umsetzung in die Praxis.
  • Vermittlung von Arbeitstugenden (Eigenverantwortung, Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit...).

Ca. zehn bis zwölf Gefangene werden in der Arbeitstherapie der JVA Schwerte Im Bereich Keramik eingesetzt. Dort haben die Möglichkeit, sich überwiegend kreativ zu betätigen. Ca. vier bis fünf Gefangene sind im Bereich Holz beschäftigt. Für sie besteht ggf. bei Eignung und Leistung die Möglichkeit zur Übernahme in die Schreinerei der JVA Schwerte.

Produkte der Arbeitstherapie können Sie hier erwerben: