Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 5, 37 bis 40, 42 bis 44 JVollzDSG NRW und, soweit die Datenverarbeitung nicht der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder Gefahrenabwehr dient, aus Artikel 15 bis 18, 20 und 21 DS-GVO.

Recht auf Benachrichtigung

Werden Ihre personenbezogenen Daten von Vollzugsbehörden ohne Ihre Kenntnis erhoben oder zu Zwecken übermittelt, zu denen sie nicht erhoben wurden, haben Sie das Recht, benachrichtigt zu werden, um welche Daten es sich handelt. Eine Benachrichtigung erfolgt jedoch nur noch in den Fällen der Datenverarbeitung, die nicht bereits in diesem Informationsblatt benannt sind.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von durch die Vollzugsbehörde verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Das Auskunftsrecht wird eventuell durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten oder andere entgegenstehende Rechte eingeschränkt. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

Recht auf Akteneinsicht

Sie können auch Akteneinsicht erhalten, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nicht ausreicht, sondern vielmehr die Einsichtnahme hierfür erforderlich ist. Auch dieses Recht wird eventuell durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten oder andere entgegenstehende Rechte eingeschränkt.

Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO, § 43 JVollzDSG NRW besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Die Verarbeitung Ihrer Daten wird dann nur fortgesetzt, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Soweit die Datenverarbeitung ausnahmsweise nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder für die Wahrnehmung einer der Vollzugsbehörde übertragenen Aufgabe erforderlich ist, haben Sie das Recht, dass Ihnen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vollzugsbehörde nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.

Die für sämtliche Vollzugsbehörden zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI). Sie erreichen die LDI wie folgt:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm