Junge Erwachsene im Alter von 21 bis 26 Jahren haben eine besonders günstige Ausgangssituation für die Resozialisierung im Strafvollzug, weil die Entwicklung ihrer Persönlichkeit oft noch nicht abgeschlossen ist, muss ihr kriminelles Verhalten nicht zwangsläufig Ausdruck einer verfestigten kriminellen Lebensweise sein. Die Betroffenen sind in vielen Fällen charakterlich noch formbar und eher als ältere Gefangene bereit, ihr Verhalten zu ändern. Um die Rahmenbedingungen für ein solches Einwirken zu schaffen, wurden in der JVA Schwerte insgesamt drei sogenannte "Jung­tät­er­ab­teil­ung­en" eingerichtet.

Präambel

Auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für die Jung­tät­er­ab­teil­ung des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Konzept für die Jung­tät­er­ab­teil­ung der JVA Schwerte fortlaufend entwickelt. Die Be­hand­lungs­ziele orientieren sich an den Vorgaben des Rahm­en­kon­zept­es. Wesentliches Ziel ist auch die Integration in das Wohn­grupp­en­leb­en.

Organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen

Die für die Jungtäterabteilungen der JVA Schwerte gelten.

1. Unterbringung:

Die Jungtäter werden vorrangig in den drei Wohngruppen des G-Flügels untergebracht. Jede Wohngruppe besteht aus zwölf Einzelhaftplätzen, einem Gruppenraum, einer Kochküche, einem Duschraum und einem Abteilungsbüro.

2. Tagesablauf:

Der Tagesablauf wird flexibel anhand des Bedarfs der Bewohner und dienstlichen Möglichkeiten gestaltet. Die Einzelheiten werden in einem gesonderten Plan geregelt.

3. Arbeit oder Arbeitstherapie oder schulische Maßnahmen:

Die Jungtäter sind zur Arbeit einzusetzen. Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen in der JVA Schwerte wird ein weiterer Werkbetrieb genutzt werden können. Erst nach Aufstockung der Arbeitsmöglichkeiten für die gesamten Anstalt kann den Jungtätern vorrangig Arbeit angeboten werden.

Die Bewohner der Jungtäterabteilung werden bei Behandlungsbedarf in der Arbeitstherapie eingesetzt. Grundsätzlich gilt die Arbeitstherapie als Vorstufe zum Arbeitseinsatz.

Die Schulmaßnahmen werden dem Bedarf des Bewohners entsprechend angeboten. Die Jungtäter nehmen gemeinsam mit anderen Gefangenen am Vollzeitunterricht teil.

4. Freizeit/Sport:

Das Freizeit- und Sportangebot der Anstalt gilt auch für die Bewohner der Jungtäterabteilung.

Darüber hinaus gibt es Sport- und Freizeitangebote für die Wohngruppen. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem gesonderten Plan. Die Teilnahme am Sport und an zwei Freizeitgruppen ist Pflicht.

5. Außenkontakte der Jungtäter:

Die Jungtäter nehmen am allgemeinen Besuchsverkehr der Anstalt teil. Außenkontakte werden insbesondere durch Familientreffen der Wohngruppen gefördert. Das Angebot an ehrenamtlicher Betreuung soll erweitert werden.

Durch vermehrte Ausführungen sollen die sozialen Bezüge der Jungtäter außerhalb der Anstalt einbezogen werden.

6. Besondere Behandlungsangebote:

Gemäß dem Behandlungsbedarf des Einzelnen werden besondere Behandlungsangebote gemacht:

  • einmal pro Woche Wohngruppensitzungen
  • themenzentrierte Kleingruppen
  • Einzelgesprächsangebote
  • Psychotherapie
  • Soziales Training
  • Antiaggressionstraining
  • Körpertraining, Entspannungstraining
  • Teilnahme am Theaterprojekt mit dem Ziel den Kompetenznachweis Kultur zu erlangen
  • Gesprächsgruppe mit allen Wohngruppenbewohnern zum Thema Integration
  • Vermittlung von Einzelfallhilfe mit externen Stellen (u.a. Aussteigerprogramm Rechtsextremismus, Täter-Opfer-Ausgleich, Asylberater, Familie-Eheberatungsstellen)

7. Organisation der Jungtäterabeilung:

Die Jungtäterabteilung wird von einer Abteilungsleiterin/einem Abteilungsleiter, einer Be­reichsleiterin/ einem Be­reichs­leiter geleitet Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan und der Stell­en­be­schreib­ung. Für die Betreuungsarbeit stehen pro Abteilung eine Bedienstete/ein Bediensteter des all­ge­mein­en Voll­zugs­dienstes im Früh- und Spätdienst zur Verfügung. Ferner ist pro Wohngruppe eine Sozial­ar­beit­erin/-Päda­go­gin/ein Sozialarbeiter/-Pädagoge zuständig. Der psychologische Dienst übernimmt die Therapie und Diagnostik.

Zum Betreuungsteam der Wohngruppe gehören der allgemeine Vollzugsdienst und der Sozialdienst.

Die mit der Behandlung und Betreuung der Jungtäter befassten Bediensteten arbeiten zusammen. Insbesondere ist der Abteilungsleiter der Schulabteilung und der Leiter der Arbeitstherapie in die Vollzugsplanung einzubeziehen. Ferner ist die Leiterin/der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung nach Bedarf zu beteiligen.

Regelmäßig finden in der Jungtäterabteilung Vollzugskonferenzen, Behandlungskonferenzen und Or­ga­nisa­tions­kon­fe­renz­en statt. In welchem Umfang Supervisionsbedarf besteht, wird ständig neu überprüft.

OEB - Maßnahmen werden bei Bedarf in Anspruch genommen.

Die Zulassung von Gegenständen regelt sich nach der Hausordnung der JVA Schwerte. Zusätzlich gilt für die Jungtäterabteilung unter Berücksichtigung des besonderen Behandlungsauftrages, dass ( Stichwort: Play-Station) Spielekonsolen nicht zugelassen werden. Ein Angebot wird im Gruppenraum vorgehalten.

Privatwäsche wird während der Freizeit zugelassen.

8. Aufnahmeverfahren:

Hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens wird auf das Rahmenkonzept verwiesen. Die Abteilungsleiterin/der Abteilungsleiter entscheidet im Einvernehmen mit der abgebenden Anstalt nach Beratung in einer Vollzugskonferenz.

9. Auswahlkriterien:

Die Auswahlkriterien ergeben sich aus dem Rahmenkonzept.

Bei der Übernahme in die Jungtäterabteilung der JVA Schwerte ist die Gruppenzusammensetzung ( Vermeidung negativer Verstärkung) zu berücksichtigen.

10. Qualitätsstandards/Qualitätssicherung:

Der Personaleinsatz orientiert sich an dem Anforderungsprofil/der Stellenbeschreibung für die Jungtäterabteilung bei der JVA Schwerte. Die Entwicklung der Jungtäterabteilung wird durch die Konzeptgruppe in der JVA Schwerte begleitet.