Die Abteilung C 1 ist eine Wohngruppe für bis zu 20 Haftplätze für langstrafige Gefangene (i.d.R. Restverbüßungszeit von wenigstens 4 Jahren) in der JVA Schwerte. Durch das Wohngruppenleben soll diesen Gefangenen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Eig­en­ständ­ig­keit zu erhalten oder wieder zu erlangen. Kom­m­unik­ations- und Konfliktfähigkeit sowie Ver­ant­wort­ungs­über­nahme sollen trainiert und eine sinnvolle Frei­zeit­ge­stalt­ung eingeübt werden.

Hierzu bietet die Wohngruppe ein überschaubares Übungsfeld unter kontrollierten Bedingungen. Der Tagesablauf wird anhand des Bedarfs der Bewohner und der dienstlichen Möglichkeiten gestaltet. Ein kontinuierlicher Arbeitseinsatz für die Bewohner wird angestrebt. Sinnvolle Freizeitgestaltung wird besonders gefördert. Das allgemeine Freizeit- und Sportangebot der Anstalt gilt auch für die Bewohner der Wohngruppe. Darüber hinaus soll die Kreativität gefördert werden (Malen, Literatur, Theater, Musik) und Freizeitmaßnahmen, wie beispielsweise eine Gartengruppe, Kochgruppe und andere themenorientierte Gruppen werden angeboten.

Die Bewohner der Wohngruppe nehmen am allgemeinen Besuchsverkehr der Anstalt teil. Die ehrenamtliche Betreuung wird besonders gefördert.
Durch Ausführungen (i.d.R. drei mal pro Jahr) sollen insbesondere die sozialen Kontakte der langstrafigen Gefangenen außerhalb der Anstalt gefördert werden. Bedingung ist, dass die vollzuglichen Voraussetzungen vorliegen.
Ein Familiencafe (i.d.R. zwei Veranstaltungen im Jahr) soll angeboten werden. Der persönliche Kontakt zu ihren Angehörigen und auch der Kontakt der Angehörigen untereinander soll gefördert werden.
Den Gefangenen steht auf der Abteilung ein Telefon zur Verfügung.

Gemäß dem Behandlungsbedarf des Einzelnen werden besondere Behandlungsangebote gemacht:
Einmal monatlich Wohngruppensitzung, unter Leitung der Abteilungsleiterin, des Sozialdienstes und der Betreuer.
Einzelgesprächsangebote durch den Sozialdienst oder Betreuer.
Einmal monatlich Gesprächsgruppe „Langstrafengruppe“ (Teilnehmer ca. 6-8 Bewohner der Abteilung) unter Federführung des Sozialdienstes.
Vermittlung von Einzelfallhilfe mit externen Stellen (u.a. Täter-Opfer-Ausgleich, Asylberater, Familie- /Eheberatungsstellen) Einzelpsychotherapie, je nach Indikation auch durch externe Psychotherapeuten.