Die sozialtherapeutische Abteilung der JVA Schwerte verfügt über 15 Haftplätze. Diese sind mit ca. 50% Sexualstraftätern (Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung) und mit ca. 50% anderen Gewalttätern (Körperverletzung etc.) besetzt, die in der Regel kurzstrafig sind, oder nur noch eine kurze verbleibende Haftdauer zu verbüßen haben.

Aufnahme

Die Aufnahme auf die Abteilung geschieht unter den Bedingungen der Verabredungsmöglichkeit, der Freiwilligkeit, dem Veränderungswunsch, der Aufnahmediagnostik/dem Ist-Zustand, der kognitionsver­halt­ens­psycho­log­isch­en Erreichbarkeit etc. des Bewohners.

Verbleib/Dauer

In der Regel beträgt die Verweil-/Behandlungsdauer auf der Abteilung 24-30 Monate. Der Aufenthalt gliedert sich in drei Phasen (drei Phasen-Modell):
1.Phase (3 Monate)
Hierbei handelt es sich um eine Probe- und Planungsphase.
2.Phase (15-18 Monate)
In diesem Zeitraum findet die Behandlungsphase statt..
3.Phase (3-6 Monate)
Abschließend wird die Vernetzungsphase durchgeführt.

Ausschluss

In der Regel werden Gefangene nicht aufgenommen,

  • bei denen ein Suchtverhalten im Vordergrund steht,
  • eine vollziehbare Ausweisungsverfügung besteht,
  • bei denen keine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist,
  • es keine Verabredungsfähigkeit gibt,
  • eine beharrliche Verweigerung der Mitarbeit vorliegt,
  • oder auf Antrag des Gefangenen.

Ziele

Ziel der Behandlung ist, eine Ist-Zustands-Erhebung "innerer und äußerer" Bedingungen und deren Beziehung zu ermitteln; maximale Selbst­steuer­ung/Kontrolle mit dem Gefangenen zu entwickeln und in eine notwendige Fremd­steuer­ung-/Kontrollstruktur einzubetten, damit der Gefangene in Zukunft straffrei leben kann (siehe auch §1 StVollzG NRW).