Die Abteilung A2 umfaßt insgesamt 22 Haftplätz sowie eine Teeküche. Die Durchschnittsbelegung lag im z.B. Jahr 2006 bei 24 Gefangenen. Der Bereich ist in sich geschlossen und vom übrigen Haftbereich abgetrennt. Auf der Abteilung sind Gefangene untergebracht , die besondere Anforderungen erfüllen.
Ausschlusskriterien sind u.a. besondere Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. "Darf nicht alleine bleiben"). Ungeeignet sind auch Inhaftierte, bei denen sich das Tagesgeschäft um die Beschaffung von Drogen dreht.
Neben einer Beschäftigung am Tag, der Teilnahme an Sportgruppen oder sonstigen Freizeitveranstaltungen können sich die Inhaftierten am Abend während der Aufschlusszeit, innerhalb der Abteilung, außerhalb ihres Haftraumes bewegen. Hierbei erhalten sie die Gelegenheit, einen so­zial­verträglichen Umgang miteinander einzuüben oder zu festigen. In der Gruppe sollen sie gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz bei gegensätzlichen Meinungen sowie eine gewaltfreie Konfliktlösung erlernen. Die Prozesse werden durch Bedienstete begleitet und gefördert. Probleme werden mit den Gefangenen im Einzelgespräch erörtert, Strategien zur Bewältigung zielgerichtet erarbeitet. Eine Beteiligung von besonderen Fachdiensten ist stets möglich.
Alle beteiligten Bediensteten tauschen sich regelmäßig in sogenannten Vollzugskonferenzen über das aktuelle Geschehen aus und stimmen weitere Prozesse ab. Die Abteilung sowie die dort eingesetzten Bediensteten sind auf eine möglichst sinnvolle Ausgestaltung des Vollzuges ausgerichtet. In der Regel werden die Gefangenen von hier aus in eine Einrichtung des offenen Vollzuges verlegt.

Die Abteilung A3 umfasst insgesamt 23 Haftplätze sowie eine Teeküche. Die Durchschnittsbelegung lag im z.B. Jahr 2006 bei 25 Gefangenen.
Der Bereich ist in sich geschlossen und vom übrigen Haftbereich abgetrennt. Die Abteilung A3 dient der Beobachtung, Einschätzung und Eingliederung in den Ablauf der JVA Schwerte. Außerdem sind dort Gefangene untergebracht, gegen die besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet sind, die erheblich suchtgefährdet oder besonders schutzbedürftig sind.
Kontakte unter den Gefangenen finden hier nur unter Verschluss statt. Nach entsprechender Bewährung ist eine Verlegung auf eine "offene Abteilung" möglich. Die Bediensteten tauschen hierzu ihre Erkenntnisse regelmäßig aus.