Die Verpflegung der Strafgefangenen übernimmt die JVA Schwerte in Eigenregie. Sechs Bedienstete und ca. fünfzehn Strafgefangene der Anstaltsküche kümmern sich täglich um das leibliche Wohl der Inhaftierten. Jeden Tag werden ca. vierhundert Portionen pro Mahlzeit hergestellt.

Um sämtlichen religiösen, persönlichen und gesundheitlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet die Küche der JVA Schwerte eine Reihe von Kostformen an, von denen einige verordnet werden und andere von den Strafgefangen ausgewählt werden können:

  • Normalkost (als Wahlmöglichkeit),
  • Religiöse Kost, z.B. für Moslems (als Wahlmöglichkeit),
  • Vegetarische Kost (als Wahlmöglichkeit),
  • oder Austausch einzelner Komponenten, wie z.B. Fischaustausch (als Wahlmöglichkeit)
  • aber auch Krankenkost (auf Anordung des Arztes)
  • Kostzulagen bei Unterernährung (auf Anordnung des Arztes)

Die Verpflegung orientiert sich eng an den Ergebnissen der Ernährungsforschung. Diese sind in der GWV (Geschäftsanweisung der Wirtschaftsverwaltung) festgehalten. In ihr befindet sich die "Vorläufige Verpflegungsordnung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein Westfalens, auf dessen Basis die Wochenspeisepläne erstellt werden.